Gefährdungsbeurteilungen gehören zum Alltag

Gefährdungs-beurteilungen gehören zum Alltag

IDEALER ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Wir helfen hilft Ihnen, die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicherer zu machen. Dafür ermitteln wir alle dafür notwendigen Informationen, decken Gefahrenquellen auf und bewerten diese. Auf dieser Basis erarbeiten wir Vorschläge für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auch während der Einführung der Maßnahmen sowie in der anschließenden Konsolidierungsphase sind wir für Sie da.

Die Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen nehmen Sie ständig vor: ob im Straßenverkehr, zu Hause oder am Arbeitsplatz. Immer gilt es, Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.

Im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente, da jeder Mensch laut Grundgesetz das Recht auf Unversehrtheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) hat. Dies trifft auf das Privat- und Arbeitsumfeld zu. Das bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen einem Arbeitnehmer weder kurzfristig noch langfristig schaden dürfen.

1996 wurde deswegen das Arbeitsschutzgesetz erlassen. Es beinhaltet die Maßgabe, dass das Arbeitsumfeld so zu gestalten ist, „dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden“ wird. Um diese Forderung erfüllen zu können, müssen Gefahren und Gefährdungen für Beschäftigte ermittelt werden. Dafür gibt es einen sogenannten Erkenntnis- und Aktionsprozess, die sogenannte Gefährdungsbeurteilung (GBu).

Für was sind die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen?

Für was sind die Gefährdungs-beurteilungen zu erstellen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung.

Übersicht einiger Themenbereiche der Gefährdungsbeurteilung ...

Gefährdungsbeurteilung ...
… für Tätigkeiten

Das Arbeitsschutzgesetz sieht in § 5 Abs. 2 die Gefährdungsbeurteilung für alle im Betrieb vorhandenen Tätigkeiten vor. Da geht es um eine fundierte Einschätzung, ob, und wenn ja, welche Gesundheitsgefahren bei den einzelnen Tätigkeiten für den Arbeitnehmer entstehen. Das klingt einfach, ist aber in der Praxis schwer festzulegen, was eine Tätigkeit ausmacht. Denn oft gehören dazu unterschiedliche Teilaufgaben, die nicht deutlich voneinander zu trennen sind, beispielsweise:

  • vorwiegend mechanische Tätigkeiten wie Sägen, Bohren, Schrauben, Hämmern;
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wie Abbeizen, Spachteln;
  • Schneid- und Schweißtätigkeiten mit hohen Brandgefahren;
  • mit Gefahren durch optische Strahlung oder krebserregende Schweißrauche.

 

Bei all diesen Tätigkeiten können unterschiedliche Gefährdungen auftreten. Deswegen ist es sinnvoll, die Arbeit in einem Handwerksbetrieb in einzelne Tätigkeitsbereiche zu unterteilen und separat zu beurteilen.

Wenn die zu analysierenden Tätigkeiten festgelegt sind, erfolgt die Gefährdungsbeurteilung. Sie stellt die unterschiedlichen Einwirkfaktoren, deren Kombinationswirkungen miteinander und die Wechselwirkungen des Arbeitssystems mit dem Menschen in Bezug.

Sie haben Fragen zu Gefährdungsbeurteilung? Wir beraten Sie gern.

… für Arbeits- und Betriebsmittel
Weil Arbeitsmittel unsachgemäß angewendet werden oder fehlerhaft sind, kommt es immer wieder zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen am Arbeitsplatz, zum Beispiel wenn eine Leiter nicht richtig aufgestellt wurde. Aus diesem Grund ist nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, welche Gefährdungen von Arbeitsmitteln ausgehen. Das sind beispielsweise:

  • Gefährdungen durch das Arbeitsmittel selbst;
  • Gefährdungen durch das Zusammenwirken mehrerer Arbeitsmittel
    (beispielsweise verketteter Maschinen);
  • Gefährdungen durch die Anwendung und dabei möglicherweise frei werdende Stoffe und Energien.

Arbeitsmittel müssen immer in einem einwandfreien Zustand sein. Deswegen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben.

Profitieren Sie vom Know-how unserer Spezialisten. Wir kümmern uns um alle Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilung.
… für Gefahrenstoffe
Der Einsatz von chemischen Produkten ist für Unternehmen heute selbstverständlich. Der Umgang mit Lacken, Farben, Kühlschmierstoffen, Laborchemikalien, Wasch- und Reinigungsmitteln, Ölen und Fetten gehört zum Arbeitsalltag – Gefährdungen werden kaum mehr wahrgenommen.

Dabei können chemische Stoffe Vergiftungen oder Verätzungen, Brände und Explosionen auslösen oder zu schweren Erkrankungen führen. Deswegen sind entsprechende Schutzmaßnahmen nötig, die bei einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen. Wir finden heraus, welche Gefährdung von den gesundheitsschädlichen Eigenschaften der verwendeten Stoffe ausgeht, auch in Verbindung mit deren Freisetzungsverhalten sowie dem jeweiligen Arbeitsverfahren. Außerdem ermitteln wir inhalative, auf die Haut bezogene (dermale) und physikalische/chemische Gefahren – zunächst getrennt für sich und anschließend zusammen.

Sie sehen, eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ist ein komplexer Prozess, der profundes Spezialwissen und Berufserfahrung erfordert. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der mögliche Gefahrenquellen in Ihrem Unternehmen aufdeckt und professionell einschätzt.
… für Biostoffe
Bakterien, Viren, Pilze und andere Mikroorganismen werden im Arbeitsschutz als „Biostoffe“ bezeichnet. Sie sind winzig, überall und meistens harmlos. Wenn aber besonders gefährliche oder besonders viele Biostoffe im Arbeitsumfeld vorhanden sind, wird es kritisch. Denn daraus können Erkrankungen resultieren, die – im schlimmsten Fall – an Kollegen, Angehörige und andere Menschen weitergegeben werden.

Nach der Biostoffverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitgeber aus diesem Grund Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter zu ergreifen. Im ersten Schritt werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Probleme identifiziert und bewertet. Dabei werden Art, Häufigkeit und Gefährlichkeit der Biostoffe, die Expositionssituation oder bereits vorhandene Schutzmechanismen erfasst. Im zweiten Schritt entwickeln Arbeitsschutzfachleute und Betriebsärzte Schutzmaßnahmen, die auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sind, formulieren entsprechende Verhaltensregeln und führen bei Bedarf ärztliche Untersuchungen durch.

Gern übernehmen wir für Sie die Gefährdungsbeurteilung Biostoffe. Kommen Sie gern auf uns zu.
… bei psychischen Belastungen
Belastungen am Arbeitsplatz erfassen – das bietet die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Zufrieden aufatmen. Motiviert durchstarten. Psychische Gesundheit ist für die Qualität von Arbeit unverzichtbar. Denn Stress wirkt sich langfristig negativ auf Motivation, Leistungsfähigkeit und Betriebsklima aus. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung identifizieren Sie die organisatorischen Schwachstellen und Belastungsquellen in Ihrem Unternehmen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, zum Beispiel durch moderierte Verfahren und Mitarbeiterbefragungen. So definieren wir Verbesserungspotenziale und schaffen Rahmenbedingungen, die das psychische Wohlbefinden Ihres Teams nachhaltig fördern.