Die BaustellV hat zum Ziel, durch organisatorische Maßnahmen und technische Arbeitsschutzvorkehrungen die Sicherheit für die Beschäftigten auf der Baustelle zu gewährleisten.
Seit ihrer Einführung am 1. Juli 1998 ist sie für Bauvorhaben in Deutschland verbindlich.
Konkret verlangt die BaustellV:
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die Integration des Arbeitsschutzes in die Planungsleistungen von Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG);
- die Bestellung von geeigneten Koordinatoren (unter Berücksichtigung der Größe des Bauvorhabens);
- die Erstellung einer Unterlage für die sichere Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage;
- die Erstellung von SiGe-Plänen für die Ausführung der Baumaßnahme;
- die Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.
Der Bauherr sollte daher die geforderten SiGeLeistungen nur bei ausreichender Kenntnis über den Arbeitsschutz auf Baustellen eigenverantwortlich übernehmen.