Die Brandschutzbeauftragten

Wir sind Experten in Sachen Brandschutz
Für den vorbeugenden Brandschutz stehen wir Ihnen bundesweit zur Seite. Unsere Brandschutzbeauftragten sind gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 ausgebildet, werden regelmäßig geschult und fortgebildet. So sind sie immer auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage.

SCM Bladeck (Bladeck GmbH) hilft Ihnen gern, dass Sie als Unternehmer Ihrer Verantwortung nachkommen.

Dafür stehen Ihnen bundesweit unsere Brandschutzbeauftragten zur Verfügung. Wir schulen bei Ihnen im Unternehmen oder bei uns – je nach Wunsch. Uns ist es wichtig, umweltfreundliche Übungsmittel, zum Beispiel einen gasbetriebenen Fire-Trainer und wieder befüllbare Wasserfeuerlöscher zu nutzen.

Mit unserer Ausbildung Ihrer Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV-Information 205–023 erfüllen Sie die gesetzlichen Forderungen.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Inhouse Ausbildung Ihrer Brandschutz- und Evakuierungshelfer oder Sie schauen im Seminarkalender nach.

Gesetzliche Grundlage

Es nicht nur sinnvoll, sondern ggf. gesetzlich vorgeschrieben, einen Verantwortlichen zum Brandschutzbeauftragten zu ernennen.

Dies ist aufgrund von Rechtsvorschriften und behördlicher Auflagen sowie in Sonderbauverordnungen und/oder Auflagen gemäß der jeweiligen Baugenehmigung geregelt.

Beispiele aus dem Vorschriftenwerk:

Brandschutz- / Evakuierungshelfer

Verantwortung für die Beschäftigten, Existenzsicherung des Unternehmens sowie der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind genug Gründe, um dem Brandschutz eine angemessene Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei spielt die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern eine wichtige Rolle.

Als Arbeitgeber haben Sie dafür zu sorgen, dass es eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutz- und Evakuierungshelfer in Ihrem Unternehmen gibt. Damit sie lernen, wie sie mit Feuerlöscheinrichtungen richtig umgehen sind fachkundige Unterweisung und praktische Übungen nötig.

Schulungen für Brandschutz- / Evakuierungshelfer für Ihre Mitarbeiter, effektiv & praxisnah. Sie haben die Wahl aus 2 Modulen, mit (Theorie & Praxis) und ohne Brandsimulator (nur Theorie). Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Feuerlöschtraining

Kündigt sich ein Entstehungsbrand durch Qualm oder kleine Flammen an, bleibt Ihnen im schlimmsten Fall nur wenig Zeit, um Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen zu retten. Oft vergehen nur wenige Minuten, bis sich aus einem Entstehungsbrand ein Vollbrand entwickelt hat. Zeit, auf die Feuerwehr zu warten, haben Sie da nicht.

Die gute Nachricht ist: Wenn Ihre Mitarbeiter genau wissen, was zu tun ist, können sie einen Brand im Entstehungsstadium löschen. Eine theoretische Unterweisung reicht dafür allerdings nicht aus. Nur durch praktische Übungen lernen sie, wie das funktioniert.

Sie wollen selbst ausbilden und benötigen zur Praxis einen Feuerlöschtrainer? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir vermieten unseren Feuerlöschtrainer „Florian“ mit Zubehör (z.B. Mülleimer, TFT-Bildschirm oder Spraydosengestell, Übungslöscher, etc.).

Unser Know-How für die Sicherheit in ihrem Unternehmen

Unsere Brandschutzexperten, die nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 ausgebildet sind, bieten theoretische und praktische Schulungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen an. Je nach Wunsch bei Ihnen im Unternehmen oder bei uns.
Brandschutz allgemein
HIER FINDEN SIE ALLES RUND UM DEN BRANDSCHUTZ

Wussten Sie, dass trotz finanzieller Entschädigung 70 Prozent aller Unternehmen nach einer Brandkatastrophe Konkurs anmelden? Und dass in fast allen Fällen Unachtsamkeit oder unsachgemäße Bauarbeiten die Ursache für ein Feuer sind? Brandgefahren im Betrieb können Sie durch vorbeugende Maßnahmen begegnen – AB Arbeitsschutz unterstützt Sie mit ausgebildeten Sachverständigen, Fachplanern und Brandschutzbeauftragten.

SO UNTERSTÜTZEN WIR SIE

AB Arbeitsschutz GmbH erstellt Brandschutzkonzepte, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind. Und natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Umsetzung, das heißt konkret:
GESETZLICHE VORGABEN

Laut Technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR, hier: A2.2 – Maßnahmen gegen Brände) muss der Arbeitgeber einen Teil seiner Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen unterweisen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer ist in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und liegt in der Regel bei 5 Prozent der Beschäftigten. Mindestens einmal jährlich muss eine Unterweisung erfolgen und mit Unterschrift des Teilnehmers dokumentiert werden. Darüber hinaus fordert die ASR A2.2, die theoretische Unterweisung durch eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen zu ergänzen. Erst dadurch ermöglicht der Arbeitgeber ein gezieltes Eingreifen bei Entstehungsbränden und ist im Schadensfall seinen Verpflichtungen im Brandschutz nachgekommen.

Brandschutz wird in vielen internationalen, nationalen und kommunalen Vorschriften geregelt. Entsprechende Vorgaben finden Sie im Bürgerlichen Gesetz- und im Handelsgesetzbuch, im Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung, in DIN-Normen sowie in berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben.

Der bauliche Brandschutz schützt die Bausubstanz. Er ist im Brandschutzkonzept festgelegt. Für die Organisation von Brandschutzmaßnahmen können Brandschutzbeauftragte bestellt werden – das ist nicht in allen Betrieben zwingend erforderlich und deshalb durch besondere Rechtsvorschriften geregelt.
UNSERE LEISTUNGEN