Baustellensicherheit ist Bauherrenschutz

Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für Ihr Bauvorhaben. Gehen Sie auf Nummer sicher!
Von der Planung bis zur Ausführung eines Bauvorhabens gilt es, viele am Bau Beteiligte in komplexen Zusammenhängen zu organisieren. Überall in diesem Prozess treten Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf, die letztlich in der Verantwortung des Bauherrn liegen.

Nutzen Sie unser Know-How

Im Bereich Gesundheitsvorsorge und Sicherheit am Arbeitsplatz sind wir Spezialisten, denn wir verfügen über alle notwendigen Qualifikationen, fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung. Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) sind für uns selbstverständlich. Genauso achten wir darauf, dass unsere Planungswerkzeuge immer dem neuesten Stand der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen entsprechen. So stellen wir sicher, dass der Bauherr auf der rechtlich sicheren Seite ist.

Jedes Unternehmen ist für die Sicherheit im eigenen Betrieb und deren Mitarbeitern verantwortlich. Die Baustellenverordnung sieht jedoch vor, dass darüber hinaus die Tätigkeiten der einzelnen Firmen aufeinander abgestimmt werden müssen. Dafür sorgen wir als SiGeKo.

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als SiGeKo in allen Aspekten – von der Bekanntmachung der Sicherheitsmaßnahmen, über deren Kontrolle bis zur Organisation der Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten. Denn oft hilft schon die bloße Kommunikation, Unfälle zu vermeiden. Das verbessert nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz, sondern Sie erreichen zusätzlich mehr Kostentransparenz, eine Optimierung des Bauablaufs sowie eine Verringerung von Betriebsstörungen und Arbeitszeit Ausfällen. Wir stellen Ihnen gern einen unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zur Seite. Kommen Sie auf uns zu.
SiGe-Koordination für Ihre Baustelle
Laut Baustellen-Verordnung (BaustellV) ist der Bauherr als oberste Instanz und Veranlasser der Arbeiten auf der Baustelle dafür verantwortlich, Bedingungen für eine sichere Zusammenarbeit zu schaffen. Das gilt unabhängig von arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen der Bauunternehmer gegenüber seinen Beschäftigten.

SiGeKo in der Planungsphase

SiGeKo in der Ausführungsphase

Das SiGeKo Angebot
Im Bereich Gesundheitsvorsorge und Sicherheit am Arbeitsplatz sind wir Spezialisten, denn wir verfügen über alle notwendigen Qualifikationen, fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung. Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind für uns selbstverständlich. Genauso achten wir darauf, dass unsere Planungswerkzeuge immer dem neuesten Stand der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen entsprechen. So stellen wir sicher, dass der Bauherr auf der rechtlich sicheren Seite ist.

Fordern Sie gern hier ein Angebot zur Baustellensicherheit (SiGe-Koordination) an.
Alles wichtige für die Bauherren
Laut Baustellen-Verordnung (BaustellV) ist der Bauherr als oberste Instanz und Veranlasser der Arbeiten auf der Baustelle dafür verantwortlich, Bedingungen für eine sichere Zusammenarbeit zu schaffen.

Hierbei ist es völlig unerheblich, ob privat oder gewerblich gebaut wird und gilt unabhängig von arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen der Bauunternehmer gegenüber seinen Beschäftigten.

Über 60% aller tödlichen Unfälle auf Baustellen sind auf Planungs- oder Organisationsfehler zurückzuführen und damit vermeidbar!
WAS BEDEUTET DIE BAUSTELLEN-VERORDNUNG FÜR DEN BAUHERRN?
Die BaustellV hat zum Ziel, durch organisatorische Maßnahmen und technische Arbeitsschutzvorkehrungen die Sicherheit für die Beschäftigten auf der Baustelle zu gewährleisten.

Seit ihrer Einführung am 1. Juli 1998 ist sie für Bauvorhaben in Deutschland verbindlich.

Konkret verlangt die BaustellV:

  • die Integration des Arbeitsschutzes in die Planungsleistungen von Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG);
  • die Bestellung von geeigneten Koordinatoren (unter Berücksichtigung der Größe des Bauvorhabens);
  • die Erstellung einer Unterlage für die sichere Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage;
  • die Erstellung von SiGe-Plänen für die Ausführung der Baumaßnahme;
  • die Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.

Der Bauherr sollte daher die geforderten SiGeLeistungen nur bei ausreichender Kenntnis über den Arbeitsschutz auf Baustellen eigenverantwortlich übernehmen.
WAS LEISTET DIE SIGE-KOORDINATION?
Ein geschulter SiGe-Koordinator verfügt über die notwendigen Kenntnisse in

  • den allgemeinen und speziellen Bauabläufen,
  • der Koordination während der Planung und von Firmen in der Ausführung,
  • der Kommunikation des Themas Arbeitssicherheit,
  • der Moderation zwischen Bauherren, Planern, Bauunternehmen und Behörden,
  • den relevanten Rechtsgebieten.

Durch eine professionelle SiGe-Koordination ergeben sich für Sie als Bauherrn noch weitere Vorteile:

  • SiGe-Koordination verhindert Nachträge aus Arbeitsund Gesundheitsschutzgründen.
  • SiGe-Koordination harmonisiert die Baustellenorganisation (Stichwort „Baustellenordnung“).
  • SiGe-Koordination erzielt einen Imagegewinn für das Bauprojekt (Stichwort „saubere Baustelle“).
  • Die erhöhte Sicherheit durch die SiGe-Koordination führt zu Ersparnis bei späteren Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Stichwort „Unterlage spätere Arbeiten“).
EINE INVESTITION, DIE SICH SEHR SCHNELL RECHNET!
Die ordnungsrechtlich geforderte Bestellung eines SiGeKoordinators macht eine Baustelle nicht nur für die auf ihr Beschäftigten sicherer, sondern auch für den Bauherrn. Eine frühzeitige Integration der SiGeKoordination hilft Unfälle auf der Baustelle und daraus resultierende Mehrkosten und andere negative Folgen zu vermeiden:

  • weniger Bauverzögerungen und Bauablaufstörungen;
  • weniger Rechtsstreitigkeiten;
  • weniger Folgekosten für Instandhaltung;
  • weniger Personenschäden mit der Konsequenz von strafrechtlichen;
  • Auseinandersetzungen